Wenn Sie überlegen müssen, wann und vor allem ob Sie im vergangenen Jahr bei der gynäkologischen Krebsvorsorge waren, ist es schon zu spät. Zumindest ist es zu spät, diese Leistung, die von der Krankenkasse bezahlt wird, nachträglich einzufordern. Doch haben Sie jetzt die Chance, einen neuen Termin für sich zu vereinbaren.
Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung umfasst die Tastuntersuchung der Brust, der Gebärmutter und der Eierstöcke. Außerdem entnimmt der Arzt/die Ärtzin einen Abstrich am Muttermund. Ab dem 50. Lebensjahr erweitert sich der Umfang der Vorsorge. Sie werden zur Darmkrebsvorsorge beraten und es wird getestet, ob sich Blut im Stuhl befindet.
Außerdem wird am dem 50. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Mammographie zur Brustkrebsvorsorge empfohlen.
Der Umfang der gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung ist je nach Alter über die gesetzlichen Krankenkassen geregelt und soll sicherstellen, dass gynäkologische Erkrankungen im Frühstadium erkannt werden.
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung haben Sie die Gelegenheit, Fragen in Bezug auf Ihre Periode, die Wechseljahre, allgemeines Wohlbefinden, oder auch Themen wie Kinderwunsch oder Verhütung anzusprechen. Untersuchungen und Leistungen, die über die reguläre Vorsorge hinausgehen, werden Ihnen als sogenannte „Invidividuellen Gesundheitsleistungen“ – kurz IGeL – angeboten. Diese Untersuchungen werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt.
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